Auftragsdatenverarbeitung § 11 BDSG

Als Auftraggeber für Auftragsdatenverarbeitungen (§ 11 BDSG) sind Sie u.a. gesetzlich verpflichtet, sich vor Auftragsvergabe von der Erfüllung der technisch, organisatorischen Maßnahmen bei Ihrem Auftragnehmer zu überzeugen. Die Einhaltung dieser 8 Gebote muss Bestandteil des Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung sein.

Beispiele für typische Auftragsdatenverarbeitungen:

  • Ein Lettershop versendet Ihre Mailings
  • Sie haben ein Lohnbuchhaltungsbüro beauftragt
  • Ein Callcenter ruft Ihre Kunden an
  • Ihr externer IT-Supporter wartet Ihre Systeme fern