Auftragsdatenverarbeitung: Fühlen Sie Ihren Dienstleistern auf den Zahn!

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ So sagt es schon das altbekannte Sprichwort.

Wenn auch Ihr Unternehmen Daten im Auftrag verarbeiten lässt, wird für Sie die Kontrolle Ihrer Dienstleister zur Pflicht. Aber nicht nur das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) § 11 schreibt Ihnen diese Auftragskontrolle vor, auch Ihre Kunden und Mitarbeiter erwarten zunehmend von Ihnen einen korrekten Umgang mit ihren Daten.

Datenpannen sind noch immer an der Tagesordnung. Werfen Sie einfach von Zeit zu Zeit einen Blick auf www.projekt-datenschutz.de. Sie werden erstaunt sein, was alles passiert und wie unnötig diese Vorfälle sind. Die häufigsten Ursachen sind:

  • Sorglosigkeit,
  • mangelnde Sensibilität der Mitarbeiter
  • sowie mangelnde bis nicht vorhandene TOMs

Ein youtube-Video der Deutschen Welle zeigt Ihnen hierzu:

Datenskandale bei deutschen Unternehmen | Made in Germany

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